Jugendstrafrecht

 

Das Jugendstrafrecht richtet sich an jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende Beschuldigte (18 bis 20 Jahre).

 

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke des Täters im Vordergrund. Trotzdem sind Haftstrafen bei schweren Straftaten nicht auszuschließen.

 

Umso wichtiger ist die eingehende Auseinandersetzung mit der Tat und dem Täter  sowie der Findung geeigneter Sanktionen, die weitere Straffälligkeit zu unterbinden.

Hier bietet das Jugendstrafrecht zahlreiche Möglichkeiten auf den Täter einzuwirken.

 

Wie im Erwachsenenstrafrecht bietet auch das Jugendstrafrecht die Möglichkeit Verfahren schon frühzeitig einzustellen.

 

Wichtig ist es die innere Haltung des Beschuldigten zukünftig straffrei zu bleiben zu verstärken und dies ggf. durch professionelle Unterstützung von Suchttherapeuten, Psychologen oder Sporttherapeuten zu stützen.

 

Die Einschaltung von unabhängigen Dritten kann auch hilfreich sein, die Kommunikation zwischen Eltern und dem Beschuldigten wieder zu stärken und gegenseitiges Verständnis zu schaffen.