Honorare

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

 

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.  Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

 

Erstberatung

Bei einem ersten Informations- und Beratungsgespräch fallen, je nach Art und Umfang der Beratung bereits Kosten zwischen 200,- € und 400,- € (inkl. 19 % MwSt.) an.

Diese Beratungskosten werden im Fall der späteren Mandatsübertragung  auf die Kosten der gesamten Vertretung angerechnet.

 

 

Bestehen einer Rechtschutzversicherung

Rechtschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich die Kosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Auf dem Gebiet des Strafrechts ist eine Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung in den meisten Fällen nur dann gegeben, wenn  keine Verurteilung zu einer vorsätzlichen Straftat erfolgt.

 

Ich arbeite mit allen Rechtschutzversicherungen zusammen und und übernehme gerne die entsprechende Deckungsanfrage für Sie.

 

Beratungshilfe

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, bringen Sie bitte zum ersten Termin bereits den Beratungshilfeschein mit. Näheres zu den Anspruchsvoraussetzungen und dem Erhalt des Beratungshilfescheins erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.

 

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter +49 2233 9636380.